Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.
Anmerkungen
- Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.
- Siehe Entscheidung/Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer G 2/95, G 4/98 (Anhang I).