Das Europäische Patentamt erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der Ausführungsordnung einen europäischen Recherchenbericht zu der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der vorhandenen Zeichnungen.
Anmerkungen
- Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.
- Siehe Mitteilung des EPA über das Programm zur beschleunigten Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen "PACE" (ABl. EPA 2015, A93) und Mitteilung des EPA über Möglichkeiten der Beschleunigung des europäischen Patenterteilungsverfahrens (ABl. EPA 2015, A94).
- Siehe Mitteilung des EPA vom 16.12.2025 über die Behandlung von Anfragen zum Bearbeitungsstand von Akten (ABl. EPA 2025, A70).