Eigene Mittel der Organisation sind:
a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation;
b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.
Anmerkungen
- Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.