Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:
a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt;
b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.
Anmerkungen
- Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000.
- Siehe Mitteilung des EPA über die Straffung der Veröffentlichungen im Amtsblatt (ABl. EPA 2024, A110).