Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen.
Verfahrensordnung
Regel 67
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Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen.
Der Beklagte hat die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen.