Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.
Verfahrensordnung
Regel 228
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Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.
Der Kläger hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15.2 gilt entsprechend.