1. Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei (im Folgenden
„Antragsteller“) Prozesskostenhilfe bewilligen.
2. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden.
Wird geladen…
1. Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei (im Folgenden
„Antragsteller“) Prozesskostenhilfe bewilligen.
2. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden.
1. Zur Sicherung eines wirksamen Zugangs zum Recht kann das Gericht einer Partei (im Folgenden
„Antragsteller“) Prozesskostenhilfe bewilligen.
2. Prozesskostenhilfe kann für alle Verfahren vor dem Gericht bewilligt werden.