Beabsichtigt das Gericht, eine Anordnung von Amts wegen zu erlassen, kann es dies erst nach Anhörung der Parteien tun.
Verfahrensordnung
Regel 337
Wird geladen…
Beabsichtigt das Gericht, eine Anordnung von Amts wegen zu erlassen, kann es dies erst nach Anhörung der Parteien tun.
Beabsichtigt das Gericht, eine Anordnung von Amts wegen zu erlassen, kann es dies erst nach Anhörung der Parteien tun.