Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt [Regel 345.5 und .8], der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat.
Verfahrensordnung
Regel 241
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Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt [Regel 345.5 und .8], der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat.
Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt [Regel 345.5 und .8], der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat.