Vorbehaltlich der Regel 241 findet die mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt. Vorbehaltlich der Regel 222 gelten die Regeln 111, 112, 115, 116 und 117 entsprechend.
Verfahrensordnung
Regel 240
Durchführung der mündlichen Verhandlung
Vorbehaltlich der Regel 241 findet die mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt. Vorbehaltlich der Regel 222 gelten die Regeln 111, 112, 115, 116 und 117 entsprechend.