Die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung muss die in Regel 24(a) bis (j) genannten Angaben enthalten. Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend.
Verfahrensordnung
Regel 68
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Die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung muss die in Regel 24(a) bis (j) genannten Angaben enthalten. Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend.
Die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung muss die in Regel 24(a) bis (j) genannten Angaben enthalten. Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend.