(1) In den vom Präsidium erlassenen Regelungen für die Kanzlei werden die Einzelheiten über die Führung des Registers des Gerichts festgelegt.
(2) Die Verfahrensordnung regelt den Zugang zu den Akten der Kanzlei.
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(1) In den vom Präsidium erlassenen Regelungen für die Kanzlei werden die Einzelheiten über die Führung des Registers des Gerichts festgelegt.
(2) Die Verfahrensordnung regelt den Zugang zu den Akten der Kanzlei.
(1) In den vom Präsidium erlassenen Regelungen für die Kanzlei werden die Einzelheiten über die Führung des Registers des Gerichts festgelegt.
(2) Die Verfahrensordnung regelt den Zugang zu den Akten der Kanzlei.